IAB Rechner: Steuerersparnis mit dem Investitionsabzugsbetrag berechnen

Mit diesem IAB-Rechner sehen Sie in wenigen Sekunden, wie stark ein Investitionsabzugsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuerlast senkt. Grundlage ist § 7g EStG: Ein Betrieb darf bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition schon vor dem Kauf vom Gewinn abziehen. Der Rechner arbeitet mit dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, berücksichtigt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und zeigt mit der Grenznutzen-Kurve, ab welcher IAB-Höhe sich jeder weitere Euro weniger lohnt. Wie der Abzug rechtlich aufgebaut ist, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Investitionsabzugsbetrag (IAB).

IAB-Rechner 2024 bis 2026

Steuerersparnis durch den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG berechnen. Mit Soli, Kirchensteuer und Sonder-AfA.

Ihre Steuersituation
Jahr der IAB-Bildung
Veranlagung
zvE laut Steuerbescheid oder Planung. Bei Splitting das gemeinsame zvE beider Partner.
€
Kirchensteuer
Geplante Investition
Netto-Anschaffungskosten, z. B. der PV-Anlage
€
Optional. Prüft die Gewinngrenze von 200.000 € je Betrieb.
€
Optional. Mindert den Höchstbetrag von 200.000 €.
€
Steuerlich getrennte Betriebe
Höhe des IAB
€
Steuerersparnis durch den IAB
0 €
Ersparnis 0 %Verbleibende Steuer 100 %

Steuerlast ohne und mit IAB

Ohne IABMit IABDifferenz

Grenznutzen-Kurve: Steuerersparnis nach IAB-Höhe

Steuerersparnis kumuliert (links)Grenzsteuersatz an dieser Stelle (rechts)Ihr gewählter IAB

Vorschau Anschaffungsjahr: Hinzurechnung und Sonder-AfA

PV-Anlagen: 20 Jahre laut AfA-Tabelle
J.
Berechnungsweg und rechtliche Hinweise

    Unverbindliche Orientierung auf Basis von § 32a EStG (Tarife 2024 bis 2026), Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und pauschaler Kirchensteuer. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Das Ergebnis ersetzt keine Steuerberatung.

    So funktioniert der IAB-Rechner

    Der Rechner für den Investitionsabzugsbetrag arbeitet in drei Schritten. Sie geben zuerst Ihre Steuersituation an, danach die geplante Investition und zuletzt die gewünschte Höhe des IAB. Jede Änderung wird sofort neu berechnet.

    1. Steuersituation: Wählen Sie das Jahr der IAB-Bildung, die Veranlagungsart und die Kirchensteuer. Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne den Abzug ein. Den Wert finden Sie im letzten Steuerbescheid oder in der Jahresplanung Ihres Steuerberaters.
    2. Geplante Investition: Hier gehören die Netto-Anschaffungskosten hinein, also der Kaufpreis ohne Umsatzsteuer. Optional erfassen Sie den Gewinn des Betriebs und bereits gebildete IAB-Beträge. Damit prüft der Rechner die Gewinngrenze nach § 7g EStG und den Höchstbetrag je Betrieb.
    3. IAB-Höhe: Der Regler steht zunächst auf dem zulässigen Maximum. Sie können den Betrag frei reduzieren und sehen direkt, wie sich Steuerersparnis und Grenzsteuersatz verändern.

    Als Ergebnis erhalten Sie die Steuerlast ohne und mit IAB, die Steuerersparnis in Euro, den effektiven Vorteil je Euro Abzug und eine Vorschau auf das Anschaffungsjahr mit Hinzurechnung, Sonder-AfA und linearer AfA. So erkennen Sie, wie IAB und Sonderabschreibung zusammenwirken.

    Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kurz erklärt

    Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Steuerstundung. Sie ziehen einen Teil der künftigen Anschaffungskosten im Jahr der IAB-Bildung vom Gewinn ab, zahlen weniger Einkommensteuer und behalten die Liquidität im Betrieb. Im Investitionsjahr wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Gleichzeitig dürfen Sie die Anschaffungskosten um denselben Betrag mindern, sodass sich die Hinzurechnung neutralisiert. Der Vorteil liegt im zeitlichen Vorziehen der Abschreibung und in Unterschieden beim Steuersatz zwischen den Jahren.

    Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder eine gewerbliche PV-Anlage. Die Rechtsform spielt kaum eine Rolle: Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften nutzen den Abzug ebenso wie Kapitalgesellschaften. Für eine GmbH gilt allerdings die Körperschaftsteuer statt des Einkommensteuertarifs. Dafür ist dieser Steuerrechner nicht ausgelegt.

    Voraussetzungen für die IAB-Bildung

    • Gewinngrenze: Der Gewinn des Betriebs darf im Wirtschaftsjahr der IAB-Bildung ohne den Abzug höchstens 200.000 Euro betragen. Seit 2020 gilt diese Gewinngrenze einheitlich für Bilanzierer und Einnahmen-Überschuss-Rechner.
    • Höchstbetrag: Alle noch offenen Abzüge zusammen dürfen 200.000 Euro je Betrieb nicht übersteigen. Wer mehrere steuerlich getrennte Betriebe führt, kann die Grenze pro Betrieb nutzen.
    • Betriebliche Nutzung: Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Auch eine Vermietung ist seit 2020 begünstigt.
    • Investitionszeitraum: Die Anschaffung muss bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach der IAB-Bildung erfolgen.
    • Anmeldung: Die Abzugsbeträge werden elektronisch mit der Steuererklärung übermittelt. Eine Benennung des einzelnen Wirtschaftsguts ist seit 2016 nicht mehr nötig.
    Wichtig

    Bleibt die Investition aus, macht das Finanzamt den Abzug im Jahr der IAB-Bildung rückgängig und ändert den Steuerbescheid. Auf die Nachzahlung fallen Zinsen nach § 233a AO an, derzeit 0,15 % pro Monat. Der IAB sollte deshalb nur für Anschaffungen gebildet werden, die tatsächlich geplant und finanzierbar sind.

    Formeln: So berechnet der Rechner Ihre Steuerersparnis

    Damit Sie das Ergebnis nachvollziehen und mit Ihrem Steuerberater abgleichen können, legen wir die Berechnung offen.

    1. Maximale Höhe des IAB

    IAB max = min( 50 % × Netto-Anschaffungskosten ; 200.000 € × Anzahl Betriebe − offene IAB )

    Bei einer geplanten Investition von 180.000 Euro sind also höchstens 90.000 Euro möglich. Ab einer Investitionssumme von 400.000 Euro greift die Obergrenze von 200.000 Euro je Betrieb.

    2. Einkommensteuer nach § 32a EStG

    Der Einkommensteuertarif ist in fünf Zonen geteilt. Für 2026 gelten folgende Werte, wobei x das auf volle Euro abgerundete zvE ist:

    ZonezvE 2026Formel
    Grundfreibetragbis 12.348 €0
    Progressionszone 112.349 bis 17.799 €(914,51 × y + 1.400) × y, mit y = (x − 12.348) / 10.000
    Progressionszone 217.800 bis 69.878 €(173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87, mit z = (x − 17.799) / 10.000
    Spitzensteuersatz 42 %69.879 bis 277.825 €0,42 × x − 11.135,63
    Reichensteuer 45 %ab 277.826 €0,45 × x − 19.470,38

    Beim Splittingtarif für zusammenveranlagte Ehegatten halbiert der Rechner das gemeinsame zvE, wendet den Tarif an und verdoppelt das Ergebnis: ESt = 2 × Tarif(zvE / 2). Die Tarife 2024 und 2025 sind mit ihren eigenen Grenzwerten hinterlegt.

    3. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

    Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb der Soli-Freigrenze an. 2026 liegt sie bei 20.350 Euro Einkommensteuer, beim Splittingtarif bei 40.700 Euro. Direkt darüber beginnt die Milderungszone:

    Soli = min( 5,5 % × ESt ; 11,9 % × (ESt − Freigrenze) ) Kirchensteuer = 8 % oder 9 % × ESt

    4. Steuerersparnis und effektiver Vorteil

    Steuerlast = ESt + Soli + Kirchensteuer Steuerersparnis = Steuerlast(zvE) − Steuerlast(zvE − IAB) Effektiver Steuervorteil = Steuerersparnis ÷ IAB
    Rechenbeispiel

    Ein lediger Unternehmer ohne Kirchensteuer hat 2026 ein zvE von 150.000 Euro und plant den Kauf einer PV-Anlage für 200.000 Euro netto. Er bildet einen IAB von 100.000 Euro, sein zvE sinkt auf 50.000 Euro. Die Steuerlast fällt von 54.716 Euro (51.864 Euro Einkommensteuer plus 2.852 Euro Soli) auf 10.548 Euro. Die Steuerersparnis liegt bei rund 44.169 Euro, das entspricht gut 44 Cent je Euro IAB.

    Grenzsteuersatz und Grenznutzen-Kurve verstehen

    Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel Steuer auf den letzten Euro Einkommen entfällt. Im Bereich des Spitzensteuersatzes sind das 42 % Einkommensteuer, mit Soli 44,31 %. Solange der IAB Ihr zvE nur innerhalb dieser Zone verschiebt, spart jeder Euro Abzug gleich viel. Rutscht das Einkommen durch den Abzug in die Progressionszone, sinkt der Grenzsteuersatz und damit die Wirkung jedes weiteren Euros.

    Die Grenznutzen-Kurve im Rechner macht diesen Verlauf sichtbar. Die blaue Linie zeigt die kumulierte Steuerersparnis, die grüne den Grenzsteuersatz an der jeweiligen Stelle. Wo die Ersparniskurve flacher wird, bringt ein höherer IAB nur noch wenig. In der Milderungszone des Soli liegt der Grenzsteuersatz kurzzeitig sogar höher, weil dort 11,9 % statt 5,5 % auf jeden zusätzlichen Steuer-Euro anfallen. Unterhalb des Grundfreibetrags wirkt der Abzug gar nicht mehr. Der Rechner weist Sie darauf hin und bietet an, den Betrag passend zu begrenzen.

    Tipp

    Ein hoher IAB lohnt sich besonders in Jahren mit Spitzeneinkünften, etwa nach einer Abfindung oder einem Verkauf. Sie sparen jetzt zu einem hohen Steuersatz, während die geringere Abschreibung in späteren Jahren oft zu einem niedrigeren Satz wirkt. Steht dagegen ein starkes Folgejahr bevor, kann ein kleinerer Abzug die bessere Wahl sein.

    Im Anschaffungsjahr: Hinzurechnung und Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG

    Im Jahr der Anschaffung wird der IAB dem Gewinn hinzugerechnet. Im Gegenzug dürfen Sie die Anschaffungskosten um bis zu 50 % herabsetzen, höchstens um den hinzugerechneten Betrag. Auf die geminderten Kosten gibt es zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, beträgt die Sonder-AfA bis zu 40 %. Sie lässt sich frei auf das Anschaffungsjahr und die vier folgenden Jahre verteilen. Daneben läuft die reguläre AfA über die Nutzungsdauer. Die Sonder-AfA setzt keinen vorherigen IAB voraus, sie gilt aber ebenfalls nur bis zur Gewinngrenze von 200.000 Euro im Vorjahr der Anschaffung.

    Bemessungsgrundlage = Anschaffungskosten − IAB Sonder-AfA (max.) = 40 % × Bemessungsgrundlage Lineare AfA pro Jahr = Bemessungsgrundlage ÷ Nutzungsdauer
    Rechenbeispiel

    Die PV-Anlage aus dem ersten Beispiel kostet 200.000 Euro, der IAB betrug 100.000 Euro. Nach der Herabsetzung bleiben 100.000 Euro als Bemessungsgrundlage. Darauf entfallen 40.000 Euro Sonder-AfA und bei 20 Jahren Nutzungsdauer 5.000 Euro lineare AfA, wenn die Anlage im Januar in Betrieb geht. Zusammen mit dem IAB sind damit 145.000 Euro oder 72,5 % der Investitionssumme steuerlich wirksam, bevor das zweite Betriebsjahr beginnt.

    Für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027 kommt statt der linearen AfA auch die degressive AfA in Betracht. Bei einer PV-Anlage sind das 15 % pro Jahr vom Restbuchwert, kombinierbar mit der Sonderabschreibung. Wer Sonder-AfA und degressive AfA verbindet, zieht noch mehr Aufwand in die ersten Jahre.

    IAB Rechner Photovoltaik: Was bei PV-Anlagen gilt

    Für gewerbliche PV-Anlagen ist der IAB voll nutzbar, solange der Strom überwiegend eingespeist oder verkauft wird. Ausgeschlossen sind dagegen Anlagen, deren Erträge nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind. Das betrifft Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp pro Person. Ohne steuerpflichtigen Gewinn gibt es keinen Abzug.

    Beim PV-Direktinvestment erwerben Anleger eine Anlage oder einen abgegrenzten Teil eines Solarparks und betreiben ihn gewerblich. Damit erfüllt die Investition in der Regel die Voraussetzungen für Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA nach § 7g EStG. Mit dem Rechner prüfen Sie vorab, welche geplante Investitionssumme zu Ihrer Steuersituation passt. Details zu Sonderfällen und laufenden BFH-Verfahren finden Sie in unserem Beitrag zum IAB bei Photovoltaik.

    Was der Rechner nicht abbildet

    Der Rechner setzt Ihr zvE als bekannt voraus. Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, der Progressionsvorbehalt und besondere Tarife wie bei Abfindungen nach § 34 EStG fließen nicht ein. Die Kirchensteuer ist pauschal berechnet, die Gewerbesteuer bleibt außen vor. Für die tatsächliche Bildung des IAB in der Steuererklärung sollten Sie die Werte mit einer Steuerberatung abstimmen. Als Grundlage für dieses Gespräch liefert der IAB-Rechner aber belastbare Zahlen und einen klaren Überblick, wie viel Steuerentlastung in Ihrer geplanten Investition steckt.