Abfindung versteuern: Steuerlast, Fünftelregelung und Gestaltungsspielraum
Eine Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig. Sie gilt als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und damit als außerordentliche Einkunft nach § 34 EStG. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast senken, greift aber nur bei einer Zusammenballung von Einkünften und wird seit dem Jahr 2025 erst in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.