Kapitalertragsteuer-Rechner 2026: So viel Steuer kostet Ihre Geldanlage

Wer Geld anlegt, zahlt auf die Erträge Steuer. In Deutschland trägt diese Steuer den Namen Abgeltungssteuer, im Gesetz Abgeltungsteuer nach § 32d EStG. Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel von Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen nach Steuern übrig bleibt. 

Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnen.

Ihre Angaben

%
Steuer auf Kapitalerträge
Netto-Ertrag Steuer
Rechtliche Hinweise und Berechnungsgrundlagen

Grundlage: Abgeltungsteuer nach § 32d EStG, Rechtsstand 2026. Kapitalertragsteuer 25 Prozent, Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer (ohne Freigrenze), optional Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent. Bei Kirchensteuerpflicht mindert sich die Kapitalertragsteuer über die Formel Ertrag geteilt durch (4 plus Kirchensteuersatz), weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Bei Fonds gilt die Teilfreistellung von 30 Prozent (Aktienfonds), 15 Prozent (Mischfonds) und 60 Prozent (offene Immobilienfonds Inland, 80 Prozent bei Auslandsschwerpunkt).

Nicht abgebildet: Verlustverrechnungstöpfe, ausländische Quellensteuer, die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds, eine NV-Bescheinigung sowie Krypto- und Goldgewinne, die als private Veräußerungsgeschäfte gelten. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist als Näherung dargestellt. Dieser Rechner liefert eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Dieser Ratgeber von PVMarktplatz.de erklärt, wie sich die Steuer auf Kapitalerträge zusammensetzt, welche Rolle Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer und Teilfreistellung spielen und wann sich der Weg über die Steuererklärung lohnt.


Was ist
die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf private Kapitalerträge. Seit 2009 gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ein fester Satz, der unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz ist. Der Gesetzgeber nennt sie Abgeltungsteuer, weil die Steuer mit dem Einbehalt durch die Bank abgegolten ist. Die Abgeltungsteuer erfasst sämtliche privaten Kapitaleinkünfte. Sie müssen die Kapitalerträge in der Regel nicht mehr angeben, die Bank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab.

Zu den Kapitaleinkünften nach § 20 EStG zählen Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Fonds und ETFs und die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Kryptowährungen und physisches Gold gehören nicht dazu, sie gelten als private Veräußerungsgeschäfte mit eigenen Regeln. Für alle übrigen Kapitalerträge greift die Abgeltungssteuer.


Steuersatz und
Solidaritätszuschlag

Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf die Kapitalerträge. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, berechnet auf die Steuer und nicht auf den Ertrag. Aus 25 Prozent werden dadurch effektiv 26,375 Prozent Steuer auf die Kapitalerträge. Beim Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge gibt es keine Freigrenze wie beim Gehalt. Er fällt ab dem ersten steuerpflichtigen Euro an.

Ein kurzes Beispiel: Bei 4.000 Euro steuerpflichtigen Zinsen behält die Bank 1.000 Euro Kapitalertragsteuer und 55 Euro Solidaritätszuschlag ein. Von den Gewinnen bleiben also 2.945 Euro. Der Abgeltungssteuerrechner nimmt Ihnen diese Rechnung ab und weist jeden Posten einzeln aus, von der Kapitalertragsteuer über den Solidaritätszuschlag bis zum Netto-Ertrag.


Kirchensteuer auf
Kapitalerträge

Wer einer steuererhebenden Kirche angehört, zahlt auf die Abgeltungssteuer zusätzlich Kirchensteuer. Der Satz der Kirchensteuer unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Berechnet wird die Kirchensteuer nicht auf den Ertrag, sondern auf die Kapitalertragsteuer.

Bei der Kirchensteuer gibt es eine Besonderheit, die vielen Anlegern nicht bewusst ist. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, mindert sie die Abgeltungssteuer selbst. Die Bank rechnet deshalb nicht glatt 25 Prozent, sondern nach der Formel Ertrag geteilt durch 4 plus Kirchensteuersatz. Bei 9 Prozent Kirchensteuer sinkt der Steuersatz der Kapitalertragsteuer so von 25 auf rund 24,45 Prozent. Die Gesamtbelastung aus Steuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer liegt damit bei etwa 27,8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und bei knapp 28 Prozent in den übrigen Bundesländern.

Die Bank erhält die Information über die Religionszugehörigkeit einmal im Jahr vom Bundeszentralamt für Steuern und führt die Kirchensteuer automatisch ab. Wer keiner Kirche angehört, für den entfällt dieser Teil vollständig. Im Rechner wählen Sie dann einfach keine Kirchensteuer, und die Belastung bleibt bei den 26,375 Prozent aus Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag.


Sparer-Pauschbetrag und
Freistellungsauftrag

Ein Teil der Kapitalerträge bleibt komplett steuerfrei. Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person und bei 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Erst Gewinne oberhalb dieses Freibetrags werden mit der Abgeltungssteuer belastet. Bei 1.500 Euro Zinsen und vollem Freibetrag bleiben 1.000 Euro steuerfrei, nur 500 Euro sind steuerpflichtig.

Damit die Bank den Freibetrag anwendet, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn behält die Bank auch auf die ersten 1.000 Euro Steuer ein, die Sie sich erst über die Steuererklärung zurückholen. Wer mehrere Depots führt, kann den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. In der Summe darf der Freibetrag den Höchstbetrag aber nicht überschreiten. Der Rechner berücksichtigt den noch freien Teil Ihres Freibetrags und zieht ihn vor der Steuer ab.


Teilfreistellung bei Fonds und ETFs

Bei Investmentfonds bleibt ein weiterer Teil der Erträge von vornherein steuerfrei. Diese Teilfreistellung gleicht aus, dass Fonds bereits auf Fondsebene eine Vorbelastung tragen. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. Offene Immobilienfonds mit Schwerpunkt Inland stellen 60 Prozent frei, bei Auslandsschwerpunkt sogar 80 Prozent.

Für einen breit streuenden Aktien-ETF sinkt die effektive Belastung durch die Teilfreistellung von 26,375 Prozent auf rund 18,46 Prozent des Bruttoertrags. Beantragen müssen Sie dafür nichts, die Teilfreistellung wird automatisch berücksichtigt. Reine Renten- oder Geldmarktfonds tragen keine Teilfreistellung, ihre Erträge werden voll mit der Abgeltungssteuer belastet. Im Rechner stellen Sie über die Art der Kapitalerträge ein, welche Teilfreistellung für Ihre Anlage gilt.


Abgeltungssteuer berechnen
mit dem Rechner

Der Abgeltungssteuerrechner von PVMarktplatz.de führt Sie in wenigen Schritten zum Ergebnis. Der Abgeltungssteuer-Rechner ist kostenlos und läuft direkt im Browser. Sie geben Ihre Kapitalerträge des Jahres ein, wählen die Art der Erträge, den Sparer-Pauschbetrag und Ihren Kirchensteuersatz. Die nötigen Daten stehen meist in der Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank.

Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und den Netto-Ertrag getrennt an. So erkennen Sie sofort, welche Steuern auf Ihre Gewinne anfallen und was Ihnen von den Gewinnen bleibt. Der Abgeltungssteuerrechner hilft bei der Planung, etwa vor dem Verkauf von Aktien, beim Vergleich zwischen Fonds und Einzelwerten oder bei der Frage, ob sich ein zusätzlicher Freistellungsauftrag lohnt.

Günstigerprüfung und die Anlage KAP

Für die meisten Anleger ist die Abgeltungssteuer die günstigste Variante. Wer aber einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, etwa Studierende, Rentner oder Personen in Elternzeit, kann über die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG die Veranlagung zum persönlichen Satz wählen. Liegt dieser unter etwa 26 Prozent, zahlen Sie weniger als über die pauschale Abgeltungssteuer.

Dafür tragen Sie die Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung ein und setzen ein Kreuz bei der Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet beide Wege durch und wendet automatisch den günstigeren an. Ein Risiko besteht nicht, denn wäre die Abgeltungssteuer besser, bleibt es bei ihr. Auch zu viel einbehaltene Kirchensteuer, nicht genutzte Freibeträge oder Verluste aus dem Wertpapierhandel machen Sie über die Anlage KAP geltend. In diesen Fällen lohnt sich die Anlage KAP selbst dann, wenn die Bank die Steuer bereits abgeführt hat.

Steuern sparen bei Kapitalerträgen

Ein paar Hebel senken die Steuern auf Ihre Gewinne ganz legal. Der wichtigste ist der Sparer-Pauschbetrag. Wer den Freibetrag über einen Freistellungsauftrag ausschöpft, zahlt auf die ersten 1.000 Euro keine Steuern, Ehepaare verdoppeln den Freibetrag auf 2.000 Euro. Bei Fonds sorgt die Teilfreistellung dafür, dass ein Teil der Gewinne von der Abgeltungsteuer verschont bleibt. Wer Verluste aus dem Verkauf von Aktien erzielt hat, verrechnet diese mit Gewinnen und drückt so die Steuern. Und wer einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, prüft über die Günstigerprüfung, ob die Veranlagung günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. So bleibt am Ende mehr von den Kapitalerträgen übrig. Wer seinen Freibetrag kennt und die Abgeltungsteuer im Voraus berechnet, plant seine Gewinne aus Kapitalerträgen deutlich gelassener.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zum Abgeltungssteuer-Rechner von PVMarktplatz.de? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf
die häufigsten Fragen – klar, kompakt und auf den Punkt gebracht.

Auf Kapitalerträge fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer steigen die Steuern auf rund 28 Prozent. Der Sparer-Pauschbetrag stellt die ersten 1.000 Euro frei.

Solange Ihre Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen, zahlen Sie keine Steuern. Erst darüber greift die Abgeltungssteuer. Über einen Freistellungsauftrag behält die Bank auf diesen Freibetrag gar nichts ein.

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ausgeschüttete Dividenden zählen zu den Kapitaleinkünften und werden mit der Abgeltungsteuer besteuert. Für Aktienfonds gilt zusätzlich die Teilfreistellung von 30 Prozent, sodass ein Teil der Gewinne steuerfrei bleibt.

In der Regel nicht, weil die Bank die Abgeltungsteuer bereits abführt. Wer Verluste verrechnen, die Günstigerprüfung nutzen oder zu viel gezahlte Steuern zurückholen möchte, trägt seine Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP ein.

Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern. Sie wird auf die Kapitalertragssteuer berechnet und mindert diese zugleich als Sonderausgabe.


Fazit:
Steuer auf Kapitalerträge im Griff behalten

Die Abgeltungssteuer macht die Besteuerung von Kapitalerträgen überschaubar. 25 Prozent Steuer, dazu der Solidaritätszuschlag und je nach Bundesland die Kirchensteuer, gemindert um den Sparer-Pauschbetrag und bei Fonds um die Teilfreistellung. Wie viel von Ihren Gewinnen übrig bleibt, hängt von Ihrer Anlage, Ihrem Bundesland und Ihrem Freibetrag ab. Mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner von PVMarktplatz.de berechnen Sie die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge in Sekunden, sehen die anfallenden Steuern und behalten die Belastung Ihrer Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Aktien jederzeit im Blick. Der Abgeltungssteuer-Rechner liefert die Zahlen dazu ohne Anmeldung.

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Mögliche Steuerrückerstattung im Jahr der Anschaffung

* Beispielrechnung bei einem Steuersatz von 45%. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.

Bildquelle: https://unsplash.com/de/fotos/person-die-taschenrechner-am-schreibtisch-mit-kaffeetasse-benutzt-JhevWHCbVyw