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Autor:

Marc Hegemann

Datum der Veröffentlichung:

24. Februar 2026

Lesezeit:

6 Minuten
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EEG Vergütung für Photovoltaikanlagen: Funktionsweise, Sätze und Ablauf 2026

Was ist die EEG Vergütung?

Die EEG Vergütung ist eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Sie basiert auf dem Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, das seit dem Inkrafttreten im Jahr 2000 mehrfach novelliert wurde. Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, den Strom aus Solaranlagen, Wasserkraft, Geothermie und anderen Anlagen mit erneuerbarer Quelle abzunehmen und zu vergüten. Bezahlt wird ein fester Satz in ct kWh, gültig für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Der Vergütungsanspruch entsteht am Tag der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab diesem Moment fix und bleibt es bis Ende der Laufzeit, egal wie sich der Strompreis am Markt entwickelt. Der Wert pro Kilowattstunde steht von Anfang an fest.

Wer hat Anspruch auf EEG Vergütung?

Den Anspruch auf Förderung hat jeder Anlagenbetreiber, dessen PV Anlage oder andere Anlagen erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Das schließt ein:
  • Photovoltaik Anlagen auf Dach und Freifläche
  • Wasserkraft, Geothermie, Biomasse, Windkraft
  • Mieterstromzuschlag für direkt an Mieter gelieferten PV Strom
Für die meisten EEG Anlagen zählt in der Praxis die PV. Der Vergütungsanspruch entsteht automatisch, sobald die PV Anlage angemeldet und in Betrieb genommen ist.
Wichtig
Pflicht ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Ohne Eintrag gibt es keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung.

So läuft die Auszahlung ab

Der Ablauf bei EEG Anlagen ist bundesweit gleich geregelt:
  1. Planung und Errichtung der PV Anlage
  2. Netzanschluss durch den zuständigen Netzbetreiber
  3. Inbetriebnahme und Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  4. Auszahlung durch den Netzbetreiber, monatlich oder quartalsweise
Der Netzbetreiber zahlt die EEG Vergütung direkt an den Betreiber der Anlage aus. Die Kosten werden über die Übertragungsnetzbetreiber bundesweit umgelegt. Solaranlagenbetreiber bekommen unabhängig vom Standort und der regionalen Netzlast den gleichen Vergütungssatz. Das System gilt bundesweit einheitlich. Die Bundesregierung passt die Fördersätze regelmäßig an, jeweils für neu in Betrieb gehende Anlagen. Die aktuelle Marktintegration und die jüngsten Regelungen stehen im Solarpaket I im Detail.

Volleinspeisung und Teileinspeisung

Bei der Einspeisung von Solarstrom gibt es zwei Möglichkeiten mit unterschiedlichen Einspeisevergütungen. Volleinspeisung: Der gesamte produzierte Strom geht ins Netz. Eigenversorgung findet nicht statt. Diese Art der Einspeisung kommt vor allem für freiflächen Anlagen und große Photovoltaik Anlagen in Frage, an deren Standort kaum Strom verbraucht wird. Im Bereich Solar mit hoher Leistung ist diese Form die Regel. Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): Ein Teil des Stroms wird vor Ort verbraucht, der Rest fließt ins Netz. Typisch für Gewerbe und Privathaushalt mit eigenem Stromverbrauch. Die Überschusseinspeisung ist das häufigste Modell bei Dachanlagen und kleineren Solaranlagen. Volleinspeisung bringt höhere Einspeisevergütungen pro Kilowattstunde, weil der gesamte Strom in den Markt geht. Bei Teileinspeisung rechnet sich der Eigenverbrauch, sobald der Bezugspreis aus dem Netz deutlich über der Einspeisevergütung liegt. Welche Variante passt, hängt von Verbrauch, Leistung der Anlage und Standort ab. Mehr dazu im Vergleich EEG und PPA.

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Aktuelle EEG Vergütungssätze 2026

Die Fördersätze sinken halbjährlich (Degression) für neu in Betrieb genommene Anlagen. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme. Stand 2026 gelten folgende Fördersätze für PV Anlagen: Teileinspeisung (Überschusseinspeisung):
Leistung der Anlage EEG Vergütung
bis 10 kWp ca. 7,8 ct kWh
10 bis 40 kWp ca. 6,7 ct kWh
40 bis 100 kWp ca. 5,5 ct kWh
Volleinspeisung:
PV Leistung EEG Vergütung
bis 10 kWp ca. 12,3 ct kWh
10 bis 100 kWp ca. 10,3 ct kWh
Diese Vergütungssätze gelten ab Inbetriebnahme für 20 Jahre fest. Die Höhe der Fördersätze bleibt für jede einzelne Anlage über die Laufzeit konstant. Spätere Degressionen wirken nur auf Solaranlagen, die danach ans Netz gehen. Anlagenbetreiber wissen vom ersten Tag an, welchen Wert je kWh sie über die Laufzeit bekommen und welche Höhe ihre Einspeisevergütung erreicht.

Vergütungszeitraum und Berechnung der Einnahmen

Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Diese Dauer ist gesetzlich fest geregelt und gilt für jede neue Anlage. Ein Beispiel: Eine 50 kWp Anlage mit Inbetriebnahme im Juni 2026 bekommt die EEG Vergütung bis Ende Dezember 2046. Das sind in der Berechnung 20 volle Kalenderjahre plus den Rest des Jahres 2026. Die Höhe der jährlichen Einnahme ergibt sich aus eingespeister Kilowattstunde mal Vergütungssatz.
Rechenbeispiel
Eine 50 kWp Anlage in Teileinspeisung mit 800 kWh pro kWp Jahresertrag und 60 Prozent Einspeisung liefert rund 24.000 kWh ins Netz. Bei 6,7 ct kWh sind das etwa 1.608 Euro pro Jahr an Einspeisevergütung. Über 20 Jahre summiert sich das auf rund 32.000 Euro an Geld aus der Förderung.

Mieterstromzuschlag und Sonderfälle

Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es Sonderformen mit eigenem Zuschlag:
  • Mieterstromzuschlag: zusätzlicher Zuschlag für Solarstrom, der direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird. Der Mieterstromzuschlag kommt obenauf zur regulären Vergütung.
  • Freiflächen Anlagen: Für Freiflächenanlagen ab einer bestimmten PV Leistung gilt ein Ausschreibungsverfahren. Die Vergütung ergibt sich aus dem Zuschlag im Wettbewerb.
  • Innovationsausschreibungen: für Kombinationen aus PV und Speicher, häufig genutzt von Solaranlagenbetreibern mit mehreren Anlagen im Portfolio.
Wer ein Direktinvestment plant, rechnet die realistische PV Rendite vor dem Kauf der Anlage durch. Der Anspruch auf EEG Vergütung deckt nur einen Teil des Erlösmodells ab, der Rest hängt von Eigenverbrauch und Direktvermarktung ab.

Risiken: Negativstrompreise und Abregelung

An sonnigen Tagen mit viel Wind kommt es an der Strombörse zu negativen Preisen. Dann ruhen die Einspeisevergütungen für die betroffenen Viertel Stunden. Über ein gesamtes Jahr betrifft das aktuell nur einen kleinen Teil des Ertrags, mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wird es häufiger. Abregelungen durch den Netzbetreiber sind möglich, wenn das Stromnetz lokal an seine Grenzen kommt. Das trifft sowohl große Solaranlagen als auch kleinere Anlagen mit Volleinspeisung. Wer das Risiko reduzieren will, setzt auf einen Mix: EEG, Direktvermarktung und Speicher kombiniert reduziert die Abhängigkeit von rein einer Einspeisevergütung als alleinige Förderung. Auch die Umstellung von Voll auf Teileinspeisung kann sich für bestehende Solaranlagen im Betrieb rechnen, sobald der Eigenverbrauch wächst.

Fazit: Was die EEG Vergütung 2026 leistet

Die EEG Vergütung bleibt 2026 die Basis jedes PV Investments in Deutschland. Wer die Solaranlage richtig dimensioniert und das passende Einspeisemodell wählt, hat 20 Jahre lang einen festen Wert je kWh. Vergütungssätze, Vergütungszeitraum und Sonderzuschläge wie der Mieterstromzuschlag ergeben zusammen ein berechenbares Einnahmemodell mit klarem Wert pro Anlage. Den größten Beitrag zur dezentralen Energieversorgung steuern genau die Anlagen bei, die wegen dieser Förderung überhaupt gebaut wurden. Sie planen ein PV Direktinvestment und wollen die Einspeisevergütung konkret durchrechnen? Auf PVMarktplatz gibt es geprüfte Projekte mit transparenter Kalkulation. Hintergründe zur Wirtschaftlichkeit stehen im Investorenguide 2026.

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Autor: Marc Hegemann

Marc Hegemann ist Geschäftsführer der SUNLIFE-Sales GmbH und Gründer von PVMarktplatz.de – einer modernen Plattform rund um Photovoltaik und erneuerbare Energien. Seine berufliche Laufbahn begann im Vertrieb einer großen deutschen Premiummarke aus Stuttgart, wo er umfassende Erfahrung im Kundenmanagement und strategischen Vertrieb sammelte. Mit dem Wechsel in die Solarbranche spezialisierte sich Marc Hegemann auf digitale Vertriebsprozesse, nachhaltige Energielösungen und den Aufbau starker Partnernetzwerke. Heute unterstützt er Unternehmen, Fachbetriebe und Interessenten dabei, passende Photovoltaik-Lösungen effizient und transparent zu finden. Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit zählen Segeln und Mountainbiken zu seinen persönlichen Leidenschaften – Sportarten, die Dynamik, Ausdauer und strategisches Denken verbinden und ebenfalls für nachhaltiges Handeln stehen.

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